Es ist schnell passiert: Von heute auf morgen kann, was man zuvor mit viel Mühe und Geld aufgebaut hat, zerstört sein. Denn zunehmend sind auch Besitzer von Gartenlauben von Einbruch- und Feuerschäden betroffen. Oftmals ist ein bewusst gelegter Brand die unmittelbare Folge eines Einbruchs, nur weil Täter Spuren verwischen wollen. Umso wichtiger ist es, sich mit einer Anmeldung zur FED-Versicherung vor den finanziellen Folgen der Schäden zu schützen. Im Rahmen der FED-Versicherung des Verbands der Kleingärtner BadenWürttemberg (VKBW) und der AXA Versicherung besteht Versicherungsschutz gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden an Gebäuden und deren Inhalt auf der angemeldeten Gartenparzelle. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht oder mittels nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt. Schäden durch Vandalismus im und am Gebäude sind dann nach einem erfolgten Einbruch bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000,– Euro mitversichert. Bäume, Sträucher und Erntegut gelten ebenfalls als mitversichert, wenn sie bei einem Brandschaden zerstört oder beschädigt wurden. Hinweis: Reine Sachschädigungen an Bepflanzungen sowie böswillige Beschädigungen an Gebäuden ohne einen erfolgten Einbruch in das Gebäude selbst sind nicht versichert und auch nicht versicherbar.