Nach einer gewissen Bearbeitungsdauer erhält der Verein das Sachwertgutachten zu Ihrer Parzelle. Dieses beinhaltet die Ablösesumme und eventuelle Auflagen sowie Rückbaumaßnahmen, die vor einer Neuverpachtung von Ihnen erfüllt werden müssen. Befindet sich Ihre Parzelle nach den Bestimmungen der gültigen Gartenordnung in einem guten Zustand, haben Sie hier natürlich nichts zu befürchten.
Für Ihr privates Inventar können Sie nun ebenfalls eine Liste erstellen und dieses mit einer Preisvorstellung dem Neupächter anbieten. Dieses Inventar kann der Neupächter übernehmen, muss es aber nicht. Sollte der Neupächter Ihr persönliches Inventar nicht wünschen, ist die Laube besenrein zu hinterlassen. Dies gilt ebenso für die im Sachwertgutachten aufgeführten Nachfolgerregelungen (Teich, Grillkamin etc.). Ist ein neuer Pächter gefunden, wird der Garten in Ihrem Beisein übergeben. Der zuständige Vereinsvertreter füllt das Übergabeprotokoll aus und überwacht außerdem die Geldübergabe für die Ablösesumme aus dem Sachwertgutachten. Für das privat veräußerte Inventar ist der Verein nicht zuständig. Wichtig: Die Neuverpachtung eines Kleingartens ist ausschließlich Angelegenheit des Vereins. Das Anbieten und Verkaufen über Zeitungs- oder Internetinserate ist durch den Pächter nicht statthaft!