Ausgestattet mit Klemmbrett, Schreibgerät und Metermaß gehört es zu Michael Wiedersteins wichtigsten Aufgaben als Wertermittler, auch die Laube genau zu vermessen und deren Beschaffenheit aufzunehmen. „Da gibt es ganz verschiedene Kriterien: Ist die Laube aus Holz oder Stein gebaut, ist eine gemauerte Laube verputzt und innen mit Holz verkleidet, ist das Fundament betoniert, ist der Bodenbelag gefliest, mit Teppich oder anderem Material belegt, gibt es Regenrinnen aus Kunststoff oder Metall? Das alles fließt in die Bewertung mit ein“, erklärt Michael Wiederstein. Auch das Alter der Laube ist für die Preisfindung ganz wichtig. In der Wertermittlung werden auch angeordnete Rückbaumaßnahmen für Baulichkeiten und Anpflanzungen berücksichtigt, die nicht der Gartenordnung entsprechen. „Da gehören zum Beispiel eine zu große Laube, der nicht statthafte Anbau an der Laube, eine zu große Pergola, der betonierte Teich, der separate Geräteschuppen oder das separate Toilettenhäuschen dazu.“ Auch unerlaubte Anpflanzungen wie zum Beispiel Thuja, Wal- und Haselnussbäume, Fichten und Tannen sind samt Wurzelwerk zu entfernen. „Diese Auflagen sind immer vom ausscheidenden Pächter zu erfüllen und der Kleingarten darf erst vom Verein neu verpachtet werden, wenn alle Auflagen erfüllt sind“, sagt Michael Wiederstein. Ist dann alles in den Kleingartenparzellen vermessen und gezählt, geht es zum Erstellen des Sachwertgutachtens in das Verbandsgebäude des BVKA. „Am Ende steht dann die Ablösesumme der Kleingartenparzelle fest. Diese variiert natürlich für jeden Kleingarten.“